Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2011 der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH
PRÄAMBEL
Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 haben die
Betreiber von Energieversorgungsnetzen die Energie, die sie zur
Deckung von Verlusten benötigen, nach transparenten,
nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen.
Gemäß Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 28.07.2005 sind die
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet,
Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und
diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Dabei sind
Ausschreibungsverfahren durchzuführen, soweit nicht wesentliche Gründe
entgegenstehen.
1) GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG
Zur Deckung der Netzverluste des durch die Stadtwerke Karlsruhe
Netze GmbH (SWKN) betriebenen Energieversorgungsnetzes im Jahr 2011
schreiben die SWKN folgendes Produkt aus:
Sechs Lose A bis F mit einem Energieliefervolumen von je 9.500 MWh. Die
Lose sind als Jahresprofil über den gesamten Lieferzeitraum vom 1.
Januar 2011 00:00 Uhr bis 31. Dezember 2011 24:00 Uhr im
Viertelstundenraster in vollen KW-Schritten strukturiert. Das
Jahresprofil kann im Download-Center heruntergeladen werden. Weitere
Auskünfte sind auch unter der Telefonnr. 0721/599-4141 erhältlich.
Die Wechsel zwischen Sommer- und Winterzeit sind in der Profilbeschreibung entsprechend gekennzeichnet.
2) ANGEBOTSABGABE
Die Angebotsabgabe kann ausschließlich in elektronischer Form per
E-Mail an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Abt. Einkauf, Daxlander Str.
72, 76185 Karlsruhe (SWK) unter der Mailadresse bernd.hartlieb@stadtwerke-karlsruhe.de erfolgen.
Das Angebot muss alle Angaben zum Anbieter (Name, Anschrift,
Ansprechstelle, Kommunikationsverbindungen, etc) sowie den
Arbeitspreis inkl. aller Nebenkosten des Anbieters pro MWh ohne
Umsatzsteuer für das jeweilige Los A, B, C, D, E oder F enthalten. Der
Anbieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben
verantwortlich.
Der Aufwand zur Erstellung des Angebotes wird nicht erstattet. Angebotssprache ist Deutsch.
Die Vergabe für das Los F findet am 15.11.2010 statt. Das Angebot muss bis 15. November 2010 um 11:00:00 Uhr per E-Mail abgegeben worden sein. ACHTUNG: Nach 11:00:00 Uhr eingehende Angebote (Eingangszeitstempel des Mailservers) können nicht berücksichtigt werden.
3) VERGABE
Das Los wird zu dem am günstigsten angebotenen Arbeitspreis vergeben.
Bei Preisgleichheit von mehreren Angebotspreisen wird das Angebot
gewählt, welches zeitlich früher bei den SWK eingegangen ist. Hierfür
wird der Eingangszeitstempel des Mailservers herangezogen. Mit dem
Zuschlag verpflichtet sich der Anbieter einen Stromliefervertrag nach
dem im Anhang vorgegebenen Muster abzuschließen. Hierbei ist der vom
Anbieter angebotene Arbeitspreis ausschlaggebend.
Die Vergabe für das Los F erfolgt am 15. November 2010 bis spätestens 11.15 Uhr.
Den Anbietern wird die Vergabeentscheidung danach mitgeteilt. Für die
Angebote, die keinen Zuschlag erhalten haben, endet damit die
Bindefrist. Für diese Angebote erfolgt die Benachrichtigung per E-Mail.
Die Mitteilung über einen Zuschlag wird dem erfolgreichen Anbieter per
Telefax übermittelt und muss von diesem noch am Tag der Bekanntgabe des
Ausschreibungsergebnisses zu Kontrollzwecken per Telefax rückbestätigt
werden. Eine nicht zeitgerechte Rückbestätigung beeinflusst die
Gültigkeit von Angebot und Zuschlag nicht. Der Anbieter ist für das
Angebot, für das er den Zuschlag erhält, zum Abschluss eines
Stromliefervertrages über die Verlustenergie verpflichtet und bleibt
insofern an sein Angebot gebunden. Der Stromliefervertrag über die
Verlustenergie wird zeitnah abgeschlossen. Ein Muster des
Stromliefervertrages kann ebenfalls auf der Internetseite der
Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH heruntergeladen werden. Mit der
Zuschlagserteilung gelten auch die Bedingungen des
Stromliefervertrages.
4) BEDINGUNGEN
Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass der Anbieter
einen gültigen Bilanzkreis in der Regelzone der EnBW Transportnetze AG
hat. Der Erfüllungsort der Lieferung ist in der Regelzone der EnBW
Transportnetze AG.
Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist auch, dass der
Anbieter sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder
einem vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren befindet.
5) ABRECHNUNG
Die Bezahlung der Energielieferung erfolgt – gemäß abzuschließendem
Stromlieferungsvertrag zwischen dem Auftragnehmer und den SWKN –
monatlich nach erfolgter Lieferung.
6) SICHERHEITEN
Die SWKN behalten sich vor, ihre Ansprüche bei Nichterfüllung der Lieferverpflichtung im Stromliefervertrag näher zu regeln.
7) KONTAKTDATEN
Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH
Dr. Roland Trauth
Prokurist
Daxlander Str. 72
76127 Karlsruhe
Tel.: 0721 599-4141
Fax-Nr.: 0721 599-4149
E-Mail: kontakt@stadtwerke-karlsruhe-netze.dev