Ausschreibung der Verlustenergie für 2013

Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2013 der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH

PRÄAMBEL
Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen die Energie, die sie zur Deckung von Verlusten benötigen, nach transparenten, nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen. Gemäß Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 28.07.2005 sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Dabei sind Ausschreibungsverfahren durchzuführen, soweit nicht wesentliche Gründe entgegenstehen.



1) GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG
Zur Deckung der Netzverluste des durch die Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH (SWKN) betriebenen Energieversorgungsnetzes im Jahr 2013 schreiben die SWKN folgendes Produkt aus:

Vier Lose A bis D mit einem Energieliefervolumen von je 14.000 MWh. Die Lose sind als Jahresprofil über den gesamten Lieferzeitraum vom 1. Januar 2013 00:00 Uhr bis 31. Dezember 2013 24:00 Uhr im Viertelstundenraster in vollen KW-Schritten strukturiert. Das Jahresprofil kann im Download-Center heruntergeladen werden. Weitere Auskünfte sind auch unter der Telefonnr. 0721/599-4141 erhältlich.

Die Wechsel zwischen Sommer- und Winterzeit sind in der Profilbeschreibung entsprechend gekennzeichnet.


2) ANGEBOTSABGABE
Die Angebotsabgabe kann ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Abt. Einkauf, Daxlander Str. 72, 76185 Karlsruhe (SWK) unter der Mailadresse einkauf@stadtwerke-karlsruhe.de erfolgen.
Das Angebot muss alle Angaben zum Anbieter (Name, Anschrift, Ansprechstelle, Kommunikationsverbindungen, etc.) sowie den Arbeitspreis inkl. aller Nebenkosten des Anbieters pro MWh ohne Umsatzsteuer für das jeweilige Los enthalten. Der Anbieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich.

Der Aufwand zur Erstellung des Angebotes wird nicht erstattet. Angebotssprache ist Deutsch.

Das Angebot für das Los C muss bis 6. Juni 2012 um 11:00:00 Uhr per E-Mail abgegeben worden sein.


3) VERGABE
Die Lose werden zu dem am günstigsten angebotenen Arbeitspreis vergeben. Bei Preisgleichheit von mehreren Angebotspreisen wird das Angebot gewählt, welches zeitlich früher bei den SWK eingegangen ist. Hierfür wird der Eingangszeitstempel des Mailservers herangezogen. Mit dem Zuschlag verpflichtet sich der Anbieter einen Stromliefervertrag nach dem im Anhang vorgegebenen Muster abzuschließen. Hierbei ist der vom Anbieter angebotene Arbeitspreis ausschlaggebend.

Die Vergabe erfolgt am 6. Juni 2012 bis spätestens 11.15 Uhr. Den Anbietern wird die Vergabeentscheidung danach mitgeteilt. Für die Angebote, die keinen Zuschlag erhalten haben, endet damit die Bindefrist; für diese Angebote erfolgt die Benachrichtigung per E-Mail.

Die Mitteilung über einen Zuschlag wird dem erfolgreichen Anbieter per Telefax übermittelt und muss von diesem noch am Tag der jeweiligen Vergabe zu Kontrollzwecken per Telefax rückbestätigt werden. Eine nicht zeitgerechte Rückbestätigung beeinflusst die Gültigkeit von Angebot und Zuschlag nicht. Der Anbieter ist für das Angebot, für das er den Zuschlag erhält, zum Abschluss eines Stromliefervertrages über die Verlustenergie verpflichtet und bleibt insofern an sein Angebot gebunden. Der Stromliefervertrag über die Verlustenergie wird, ggf. zusammenfassend über mehrere Lose, im November 2012 abgeschlossen. Ein Muster des Stromliefervertrages kann auf der Internetseite der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH heruntergeladen werden. Mit der Zuschlagserteilung gelten auch die Bedingungen des Stromliefervertrages.


4) BEDINGUNGEN
Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass der Anbieter einen gültigen Bilanzkreis in der Regelzone der EnBW Transportnetze AG hat. Der Erfüllungsort der Lieferung ist in der Regelzone der EnBW Transportnetze AG.

Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist auch, dass der Anbieter sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren befindet.


5) ABRECHNUNG
Die Bezahlung der Energielieferung erfolgt – gemäß abzuschließendem Stromlieferungsvertrag zwischen dem Auftragnehmer und den SWKN – monatlich nach erfolgter Lieferung.


6) SICHERHEITEN
Die SWKN behalten sich vor, ihre Ansprüche bei Nichterfüllung der Lieferverpflichtung im Stromliefervertrag näher zu regeln.


7) KONTAKTDATEN
Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH
ppa. Dr. Roland Trauth
Daxlander Str. 72
76127 Karlsruhe
Tel.: 0721 599-4141
Fax-Nr.: 0721 599-4149
E-Mail: kontakt@stadtwerke-karlsruhe-netze.de

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